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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedinungen (AGB) der pointcom GmbH
 
 
§ 1. Allgemeines
  Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von der pointcom GmbH schriftlich anerkannt
wurden. Im Falle des Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft. Alle Angebote und
Angaben sind freibleibend. Dem Vertragspartner zumutbare Änderungen der Leistungen, der Leistungszeit und
des Preises bleiben vorbehalten. Eine Bestellung ist für den Besteller verbindlich. Die pointcom GmbH kann die
Bestellung durch schriftliche Bestätigung oder Beginn der Ausführung von Lieferung oder Leistung binnen zwei
Wochen annehmen. Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen sowie sonstige von der
pointcom GmbH erstellte Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche
Eigentums- und Urheberrechte daran verbleiben bei der pointcom GmbH. Bei Verwendung der gelieferten Ware,
insbesondere von Software, sind die Schutzrechte, Lizenz- und sonstigen Bedingungen Dritter zu beachten. Wir
weisen darauf hin, dass der Besteller die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers anerkennt, wenn er den
versiegelten Datenträger öffnet.
 
§ 2. Preise und Zahlung
  Alle Preise verstehen sich ab Geschäftslokal Waldkirch (gegenüber Endverbraucher inklusive Umsatzsteuer), aber
ohne Nebenleistungen wie Software, Sonderzubehör, Aufrüstungen, Installationen, Schulungen etc. Die Kosten für
Verpackung, Versendung und Lieferung der Ware gehen gesondert zu Lasten des Bestellers. Die pointcom GmbH
ist bei Versendung der Ware berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.
Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so hat
er Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch 8 % p. a. zu bezahlen. Bei Nachweis eines höheren Verzugschadens kann die pointcom GmbH diesen
geltend machen.
 
§ 3. Lieferung und Gefahrübergang
  Die pointcom GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Gerät die pointcom GmbH schuldhaft in Lieferverzug, ist der
Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte, mindestens 14tägige Nachfrist erfolglos
verstrichen ist. Ein Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die der pointcom GmbH die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist nicht von der pointcom GmbH zu vertreten. Gerät der Besteller in
Abnahmerverzug, hat die pointcom GmbH Anspruch auf 20 % der Kaufsumme als Schadenersatz. Wahlweise kann
sie auch auf Abnahme bestehen. Im Falle des Schadenersatzes steht dem Besteller der Nachweis frei, dass der
eingetretene Schaden geringer ist bzw. dass kein Schaden eingetreten ist. Wird die pointcom GmbH, ohne dies
vertreten zu müssen, von ihren Lieferanten, mit dem sie ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, nicht oder nicht
rechtzeitig beliefert, so dass sie ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Besteller nicht nachkommen
kann, steht ihr ein Rücktrittsrecht zu. Auch wenn die pointcom GmbH aufgrund höherer Gewalt ihren vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommen kann, hat sie ein Rücktrittsrecht. Entsprechendes gilt für Teillieferungen, außer
wenn die teilweise Erfüllung für den Besteller kein Interesse mehr hat. Für Letzteres trägt der Besteller die
Beweislast. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten geht die Gefahr auf den
Besteller über. Bei Versendung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Ware an die Transportperson.
Verzögert sich der Versand, ohne daß die pointcom GmbH die Verzögerung zu vertreten hat oder befindet sich der
Besteller in Annahmeverzug, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die pointcom GmbH hat dem
Besteller die Versandbereitschaft anzuzeigen.
 
§ 4. Mangel
  Liegt ein von der pointcom GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, hat diese nach ihrer Wahl das Recht
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Besteller kann Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages erst nach zweimalig fehlgeschlagener Nachbesserung oder dann verlangen, wenn die pointcom GmbH
zur Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage ist. Offensichtliche Mängel hat der Besteller
unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Für versteckte
Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind unabhängig von
ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Beruht der Schaden jedoch auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder dem Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit
oder auf Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, so gilt vorstehende Haftungsbefreiung nicht. Soweit die
Haftung der pointcom GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von
deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, namentlich der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und sonstigen
Mitarbeiter. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der pointcom GmbH zur Leistung von Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden Ereignis
unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, sofern die pointcom GmbH nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Stehen der pointcom GmbH
durchsetzbare Ersatzansprüche gegen Dritte zu, wird sie durch Abtretung dieser Ansprüche an den Besteller im
Umfang der Abtretung von der Haftung frei. Die Schadensminderungs- und Schadensvermeidungspflicht des
Bestellers bleibt unberührt. Hierzu gehört insbesondere die regelmäßige Datensicherung. Bei Verkauf gebrauchter
Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Software und Literatur sind nach dem Öffnen der Verpackung bzw.
Brechen des Siegels vom Umtausch ausgeschlossen.
 
§ 5. Eigentumsvorbehalt
  Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der pointcom GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder
künftig zustehen, behält sich die pointcom GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Bei Zahlung per Wechsel oder Scheck tritt Erfüllung erst mit Einlösung ein. Der Besteller darf über die
Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware hat
der Besteller auf das Eigentum der pointcom GmbH hinzuweisen und die pointcom GmbH unverzüglich zu
benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die
pointcom GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. Die Ausübung des
Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, außer wenn dies von der pointcom GmbH
ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
 
§ 6. Export
  Die Ausfuhr der von der pointcom GmbH gelieferten Waren aus der BRD ist teilweise zustimmungspflichtig. Diese
Zustimmung hat der Besteller beim Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus einzuholen. Der
Besteller hat dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen eingehalten werden, er hat diesen Hinweis deshalb an
seine Kunden weiterzugeben.
 
§ 7. Sonstiges
  Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der pointcom GmbH in Waldkirch. Die Geltung des
Einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Vertrag und diese AGB bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen wirksam. Die unwirksame
Bestimmung soll dann durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Sonderbestimmungen für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen i.S.d. § 24 AGBG Nachstehende weitere Bedingungen gelten nur für den in
§ 24 AGBG genannten Personenkreis. Soweit diese Bedingungen mit denen unter I. aufgeführten Regelungen
kollidieren, gehen die Bedingungen unter II. vor.
 
§ 8. Gewährleistung
  Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seiner ihm nach §§ 377, 378 HGB obliegenden
Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zum Erhalt der Gewährleistungsansprüche
sind Beanstandungen schriftlich gegenüber der pointcom GmbH geltend zu machen. Die Rüge muß binnen acht
Tagen ab Lieferung/Abholung der Ware bei der pointcom GmbH eingegangen sein. Erfolgt die Rüge nicht
fristgerecht, gilt die Ware als genehmigt.
 
§ 9. Eigentumsvorbehalt
  Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten und
zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, Unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang,
höchstens jedoch in Höhe der offenen Forderung der pointcom GmbH gegen den Besteller, an die pointcom GmbH
ab. Die pointcom GmbH ermächtigt den Besteller widerruflich, diese an sie abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
§ 10. Gerichtsstand
  Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der pointcom GmbH, Waldkirch. Der pointcom GmbH steht es jedoch frei, den
Besteller auch am Gericht seines Wohnsitzes zu verklagen.
   
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